Bekanntmachungen

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 – klicke hier

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2022 – klicke hier

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2022 – klicke hier


Mitteilungen

Alles blüht und grünt
Auch das Unkraut auf unseren Gehwegen
Antworten rund um Ihre Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Trebel
Wer muss den Gehweg/Straßenseitenraum reinigen
?

Am 01.09.2011 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) letztmalig beschlossen, dass die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortsteile entlang der bebauten und unbebauten Grundstücke dem jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen wird. Die Reinigungspflicht besteht auch, wenn das eigene Grundstück durch einen Graben, einen Grünstreifen, einer Mauer oder einer Böschung von der Straßenfläche getrennt ist. Die Verpflichtung besteht auch, wenn der Grundstückseigentümer nicht ortsansässig ist oder aus gesundheitlichen Gründen die Straßenreinigung nicht durchführen kann. Hier steht es jedem Grundstückseigentümer frei, die Straßenreinigungspflicht ggf. seinen Mietern aufzuerlegen oder z.B. einen Hausmeisterdienst zu beauftragen.

Wann muss die Straßenreinigung durchgeführt werden?

Die Straßenreinigung ist mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. Bei besonderen Verschmutzungen oderbei starkem Wildwuchs entsprechend öfter.

Welche Fläche muss gereinigt werden?

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen einschließlich Gehwege, Gossen, Radwege, Parkflächen, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der optischen oder gedachten Mittellinien der Fahrbahnen. Die Reinigungspflicht besteht auch dann, wenn Teile der Straßenfläche nicht befestigt sind.

Was beinhaltet die Straßenreinigungspflicht? Was muss weg? Was kann bleiben?

Die zu reinigende Fläche ist unter anderem von Unrat, Unkraut, Wildkräutern, Laub, Müll und groben Verschmutzungen, sowie im Winter bei Bedarf von Schnee und Eis zu befreien. Insbesondere die Gossen und Straßenrinnen sind so zu reinigen, dass Regenwasser ungehindert abfließen kann. Mähen Sie regelmäßig die Rasenflächen und sorgen Sie dafür, dass von Ihrem Grundstück herüberragende Sträucher und Bäume Fußgänger, Radfahrer, PKW und LKW nicht an der üblichen Straßen- und Gehwegnutzung hindern. Halten Sie Ihre zu reinigende Fläche stets in einem optisch ansprechenden Zustand.

Wo bleibe ich mit dem Müll, Unkraut, Laub und Rasenschnitt?

Die Straßenreinigungspflicht beinhaltet auch die Entsorgungsverpflichtung von Müll, Unkraut, Laub und Rasenschnitt. Unkraut und Rasenschnitt sind auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren oder an den ausgewiesenen Grüngutabgabestellen (siehe Abfallbroschüre) zu entsorgen. Eine wilde Entsorgung in der nahgelegenen Natur ist verboten und wird ordnungsrechtlich verfolgt. Der eingesammelte Müll ist von Ihnen zu entsorgen.

Darf ich Findlinge am Straßenrand positionieren damit der Rasen schön grün bleibt?

Die Straßenflächen inklusive Gehwege und Grünstreifen sind so gestaltet, dass ein reibungsloser Verkehrsfluss stattfinden kann. Eigenmächtig vom Grundstückseigentümer aufgestellte Findlinge können den Verkehrsfluss stören und stellen eine Unfallgefahr dar. Da der Straßeneigentümer, wie die Gemeinde, verkehrssicherungspflichtig ist, ist das Positionieren von Findlingen am Straßenrand streng verboten. Gleiches gilt für Blumenkübel, Anpflanzungen von Sträuchern und andere Absperrungen jeder Art.

Die Straßenreinigungssatzung und die Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in derSamtgemeinde Lüchow (Wendland) finden Sie auf unserer Homepage: luechow-wendland.de.
Bei Frage kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter: 05848/981433 oder per E-Mail:
. Sie können diese auch gern im Rathaus in Lüchow einsehen.


Amtliches Endergebnis der Gemeindewahl vom 12. September 2021 in der Gemeinde Trebel:

Die Wahlbeteiligung in der Gemeinde Trebel lag bei 72,57 %, d.h. von 813 Wahlberechtigten haben 590 Bürgerinnen und Bürger gewählt,
davon 2 ungültig.

Hierbei entfielen auf:

LFT (Liste für Trebel) 735 Stimmen, 4 Sitze
CDU 19,73 % 345 Stimmen, 2 Sitze
GRÜNE 17,78 % 311 Stimmen, 1 Sitz
Bürgerliste 12,46 % 218 Stimmen, 1 Sitz
DIE LINKE 8 % 140 Stimmen, 1 Sitz

Die Sitzverteilung wird wie folgt vergeben:

LFT: Torsten Breese
LFT: Karin Martens
LFT: Matthias Grunwald
LFT: Arndt Grotepaß
CDU: Sven Kantelberg
CDU: David Christian Beecken
Bürgerliste: Thorsten Hensel
DIE GRÜNEN: Eckhard Tietke
DIE LINKE: Elmar Gayk